Stellungnahme zum Regierungsratsbericht zur Transparenzinitiative

27.03.2017

Mit der kantonalen Transparenzinitiative fordern die Initiant_innen rund um die JUSO Kanton Schwyz die Offenlegung von politischen Kampagnenbudgets sowie die Offenlegung der Interessenbindungen von Politiker_innen.
Transparenz stärkt Demokratie
Diese Transparenz ist nötig, da die Stimmberechtigten so viele Informationen wie möglich haben sollten, um sich ihre Meinung bilden zu können. Ausserdem besteht die Gefahr – wie die Regierung richtig bemerkt –, dass Geld in politische Macht umgemünzt werden kann. Mit der Initiative soll dieser Gefahr entgegengewirkt werden.
Heuchlerische Regierungsbegründung
Obwohl die Regierung das Anliegen der Initiative anscheinend unterstützt, stellt sie sich leider mit vorgeschobenen und fadenscheinigen Vorwänden gegen die Initiative. Das Argument, der Aufwand sei zu hoch, ist aus zwei Gründen falsch: Erstens muss uns unsere Demokratie einen minimalen Aufwand wert sein – schliesslich ist ihr Nutzen auch gewaltig, zweitens ist es nicht so ein grosser Aufwand, die Budgets und Interessenbindungen zu erfassen und zu publizieren. Zudem: Verstösst niemand gegen die Transparenzgrundsätze, so hält sich der Kontrollaufwand in Grenzen – verstossen viele gegen diese, so kann er durch die Bussen bezahlt werden. Der Aufwand für die Parteien selbst ist minimal.
Auch das Argument der wilden Listen ist verkehrt. Dass Personen, die gar nicht kandidieren wollen, nicht mehr auf diese gesetzt werden können, stört einzig und allein intrigante Parteistrateg_innen. Die wilden Listen werden oft benutzt, um den Wähler_innen ausgewogene Listen vorzugaukeln – in Wahrheit sind es aber Parteilisten, ergänzt mit Personen anderer Parteien, die gar nicht kandidieren und darum auch gar keine Chance haben. Dass hier mehr Transparenz geschaffen wird ist absolut wünschenswert.
Initiative muss ganz gültig erklärt werden
Anders, als die Regierung behauptet, wird mit Annahme der Initiative niemandem eine Kandidatur verunmöglicht. Jede Person, die das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) besitzt, kann nach wie vor kandidieren – es müssen einzig Kampagnenbudget und Interessenbindungen offengelegt werden, was zumutbar ist. Würde diese Sanktion aus dem Initiativtext gestrichen, so könnten es sich Kandidierende mit viel Geld im Rücken leisten, einfach die Busse zu zahlen und nichts offenzulegen. Sie könnten die demokratisch beschlossene Offenlegungspflicht umgehen. Genau das will die Initiative verhindern.
Sollte der Kantonsrat der Regierung folgen, muss das Initiativkomitee den Gang vor Gericht erwägen.
Ja zur Demokratie
Der Verdacht liegt nahe, dass die Schwyzer Regierung unsere Demokratie nicht vor dem Einfluss des Geldes schützen will. Ihr fehlt leider der Wille, etwas für mehr Transparenz zu tun. Transparenz ist aber zwingend nötig, um eine starke Demokratie zu haben. Darum ist die Initiative dringend nötig.