Beschwerde abgelehnt!

12.09.2015

Nach über einem Jahr liegt der JUSO Kanton Schwyz endlich die Stellungnahme des Boten und die abschliessende Einschätzung des Presserats vor, in der er die Beschwerde der JUSO abweist.
Die Antwort des Boten auf die Beschwerde der Jungsozialist_innen enttäuscht. Statt auf die Presseratsbeschwerde bezieht sich die Regionalzeitung in ihrer Stellungnahme teilweise auf die Medienmitteilung der JUSO vom 8. Juli 2014, verweist gleichzeitig auf andere Engagements von Franz Steinegger und nennt weitere im Boten publizierte Artikel zu Themen wie Migration oder Integration, die jedoch nichts mit dem Artikel mit dem Titel „Arth hat ein Eritreerproblem“ zu tun haben. Die JUSO begrüsst die Aufnahme dieser Themen in der Regionalzeitung, bezieht sich in ihrer Beschwerde jedoch einzig auf den im Boten veröffentlichten Artikel vom 8. Juli 2014. Einen Zusammenhang zwischen diesem Artikel und anderen publizierten Berichten gibt es folglich nicht. Bedauerlicherweise bestätigt die Zeitung den Rassismus in ihrer Stellungnahme aufs Neue, indem sie formuliert: “Der kritisierte Titel [Arth hat ein Eritreerproblem] fasst das zusammen, was der Artikel zum Ausdruck bringt [...]. Er bringt die Situation auf den Punkt, weil nur die Gemeinde Arth als einzige Gemeinde unter diesem spezifischen Problem (tiefe Mieten, viele Altwohnungen, Cluster, viele Beratungsstellen, gute ÖV-Verbindungen), ‚leidet‘“.
Weiter vermischt der Bote die beiden Beschwerdepunkte „Diskriminierung“ und „Unterschlagen wichtiger Informationen“, die getrennt betrachtet werden müssen, indem er in Punkt drei seiner Stellungnahme schreibt, ihm könne aufgrund der Unterschlagung kein Rassismus unterstellt werden – was wir jedoch gar nicht tun. Folglich stimmt die Aussage, dass die JUSO dem Boten wegen der (angeblichen und vom Presserat nicht bestätigten) Unterschlagung von Informationen Rassismus unterstelle, nicht. Die Aussage, JUSO-Präsident Elias Studer habe den Chefredaktoren am Telefon als Rassisten beschimpft, ist schlicht falsch, abgesehen davon, dass das für die Beschwerde bedeutungslos wäre.
Die JUSO Kanton Schwyz ist sehr enttäuscht über die Abweisung des Presserats und fragt sich, was denn der Sinn der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ ist, wenn Verstösse vom Presserat regelmässig abgeschwächt werden, indem er Beschwerden aufgrund von Artikeln, die offensichtlich gegen ebendiese Erklärung verstossen, abweist. Für die JUSO ist es erschreckend zu sehen, dass es toleriert wird, wenn in einer regionalen Monopolzeitung, die sich Forumszeitung nennt, gegen Minderheiten Hetze betrieben wird – dies häufig auch in der Kommentarspalte für Leser_innenbriefe. Die JUSO Kanton Schwyz fordert, dass die Medien endlich Verantwortung übernehmen und fremdenfeindlicher Hetze keinen Platz und keine Berechtigung geben!
Beschwerde aufgrund des Artikels „Arth hat ein Eritreerproblem“ von Franz Steinegger im „Bote der Urschweiz“ vom 08.07.2014
Stellungnahme Bote der Urschweiz - Stellungnahme zur JUSO-Beschwerde vom 10. Juli 2014
Stellungnahme des Schweizer Presserates 33_2015 i.S Diskriminierung u. Unterschlagen wichtiger Informationen
Bote 8.7.2014 Seite 1
Bote 8.7.2014 Seite 5