Der Transparenz die Zähne ziehen? Alibigesetz NEIN

15.04.2019

Am Wochenende haben SP und JUSO Kanton Schwyz ihre Kampagne gegen das zahnlose Transparenzgesetz lanciert. Sie lehnen das von der rechtskonservativen Kantonsratsmehrheit beschlossene Alibigesetz ab, weil es auf krasse Art und Weise die Vorgaben der vom Volk angenommenen Transparenzinitiative verletzt.
Mit Annahme der Transparenzinitiative gab die Schwyzer Stimmbevölkerung Regierung und Kantonsrat am 4. März 2017 einen klaren Auftrag: Die Politikfinanzierung muss offengelegt werden, Spenden von Privatspender_innen müssen ab 5‘000 Franken jährlich, solche von Unternehmen oder Vereinen ab 1‘000 Franken jährlich offengelegt werden. «Mit dem von der rechtskonservativen Kantonsratsmehrheit verabschiedeten Transparenzgesetz werden diese demokratisch beschlossenen Vorgaben mit den Füssen getreten», meint Elias Studer, Mitinitiant der Transparenzinitiative. «Das Gesetz ermöglicht eine legale Umgehung der Vorgaben und verkommt so zu einer Alibiübung».
So würde das Gesetz beispielsweise den Parteien erlauben, Spenden, deren Herkunft sie nicht kennen, in unbeschränkter Höhe anzunehmen – in diesem Fall müssten dann die Spender_innen nicht offengelegt werden. Auch Spenden, die eine Partei während einem kampagnenlosen Jahr erhält und in einem späteren Jahr verwendet, müssten nicht offengelegt werden, egal wie hoch sie sind. «Diese Lücken widersprechen auf krasse Art und Weise den Vorgaben der Verfassung – hier zeigt sich wieder, wie arrogant und uneinsichtig die Rechtskonservativen Klientelpolitik betreiben», so SP-Präsident Andreas Marty dazu.
Für SP und JUSO ist klar: Ein Gesetz, dem die Zähne gezogen wurden und das die Umgehung der Transparenzvorgaben legal macht, verhindert die Durchsetzung der vom Stimmvolk beschlossenen Transparenz. Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig. «Mit einem Nein zu diesem Alibigesetz erteilen wir Regierungs- und Kantonsrat den Auftrag, ein neues Transparenzgesetz auszuarbeiten, das die vom Volk beschlossene Transparenz umsetzt», so Studer.