Gegen Umverteilung von unten nach oben

11.11.2015


Mit dem Vorschlag einer Flat Rate Tax treibt der Schwyzer Regierungsrat einmal mehr die Umverteilung von unten nach oben voran. Dagegen wehren wir uns vehment.
Geht es nach Finanzdirektor Michel, sollen die tieferen und mittleren Einkommensschichten mit einer Flat Rate Tax einer massiven steuerlichen Mehrbelastung unterliegen, während die Reichen bevorzug werden. Ein Beispiel: Sollte die Flat Rate eingeführt werden, so würde dies bedeuten, dass sich die Steuerlast auf dem Einkommen bei einer alleinstehenden Person aus Schwyz mit gerade mal 50‘000 Franken Einkommen um über einen Viertel (27%) erhöhen würde, während sie bei einer Person mit 1‘000‘000 (eine Million) Franken Einkommen bloss um einen Zwanzigstel (5%) steigen würde, dies alles trotz höheren Sozialabzügen (vgl. Tabelle unten). Bei Personen mit noch mehr Einkommen als einer Million würde die Belastung sogar um noch weniger als 5% steigen.
Steuergeschenke abschaffen statt Mittelstand ausbluten
Für uns ist klar: Der Vorschlag von Finanzdirektor Michel ist eine Frechheit. Die Superreichen haben in den vergangenen Jahren von immensen Steuergeschenken profitiert und nun soll die Allgemeinheit dafür bluten. In den letzten Jahren wurden nicht nur Steuern gesenkt, sondern auch öffentliche Dienstleistungen gekürzt - kurz: Die rechtbürgerliche Mehrheit in Kantons- und Regierungsrat hat den Kanton an die Wand gefahren. Von ihrer Steuerdumping- und Abbaupolitik haben die Superreichen profitiert, während der Grossteil der Bevölkerung darunter leidet. Dass nun der Mittelstand alles wieder ins Lot bringen soll, ist ein Affront gegenüber der Schwyzer Bevölkerung, denn damit wird die Umverteilung von unten nach oben weiter vorangetrieben. Wir werden uns darum mit aller Kraft gegen die Einführung einer Flat Rate Tax wehren. Stattdessen muss die Progressionskurve angepasst werden, die Spitzensteuersätze und die Unternehmensgewinnsteuer müssen stark erhöht werden und Steuergeschenke wie zum Beispiel die privilegierte Dividendenbesteuerung für Grossaktionär_innen abgeschafft werden.
Steuerbetrag auf dem Einkommen einer alleinstehenden Person in Schwyz:

Einkommen
50‘000 CHF
100‘000 CHF
1‘000‘000 CHF

2015
3090.45 CHF
9410.70 CHF
145525.15 CHF

2017 (Flat Rate)
3917.75 CHF
11438.45 CHF
152652.70 CHF

Steuerbetrag 2017 im Verhältnis zu 2015
126,77%
+27%
121,55%
+22%
104,90%
+5%



Quelle: Bote der Urschweiz vom 10. November 2015, S. 3, „So viel müsste künftig bezahlt werden“