Rote Linien zum Transparenzgesetz definiert

29.01.2019

Mit Blick auf die Kantonsratssession vom 6. Februar 2019 hat die JUSO ihre roten Linien definiert, die nicht überschritten werden dürfen, damit sie dem Transparenzgesetz (TPG) zustimmen kann. Sollten anonyme Spenden erlaubt sein, eine Gesamtbudgetschwelle gelten oder Parteien in kampagnenlosen Jahren ihre Spenden nicht offenlegen müssen, so würde die Transparenz ausgehebelt. Das würde eine Verletzung der vom Stimmvolk beschlossenen Verfassungsbestimmung bedeuten. In diesem Fall würde die JUSO das beschlossene TPG bekämpfen, sei es mittels Referendum oder mittels Beschwerde ans Bundesgericht.
Ausführlichere Informationen gibts im Factsheet Schlupflöcher im Schwyzer Transparenzgesetz Version Kommissionsmehrheit_29.01.19.