Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens nahmen wir Stellung zum regierungsrätlichen Entwurf des Transparenzgesetzes. Grundsätzlich sind wir mit der Arbeit der Schwyzer Regierung zufrieden, wir sehen jedoch noch einige Verbesserungsmöglichkeiten, die dem Gesetz mehr Wirkungskraft verleihen.
Wir prüften das Gesetz anhand der drei Kriterien Zugänglichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Informationen, welche durch das Transparenzgesetz erhoben werden, sollen in erster Linie der Bevölkerung als Entscheidungsgrundlage bei Wahlen und Abstimmungen dienen. "In Zeiten der zunehmenden Digitalisierung ist deshalb ein webbasiertes Register unerlässlich", meint unser Kantonsrat Thomas Büeler. Damit wird ein möglichst einfacher und direkter Zugang zu den Informationen gewährleistet. Wir stellen deshalb den Antrag, die Schaffung eines webbasierten Registers im Gesetz festzulegen, statt nur die Option offenzulassen.
Bezüglich Vollständigkeit der Transparenzregelungen sehen wir noch Handlungsbedarf. So fordern wir, dass Kandidierende Unternehmensbeteiligungen ab 10% (der Entwurf sieht eine Offenlegung ab 50% vor) sowie Grundeigentum offenlegen müssen. Noah Beeler, unser Präsident, dazu: "Auch eine Beteiligung von 10% an einem Unternehmen kann die Ausrichtung der Kandidierenden massgeblich beeinflussen und Grundeigentum ist insbesondere in raumplanerischen und baurechtlichen Angelegenheiten klar als Interessenbindung zu werten." Ferner sollen nicht nur politische Organisationen, sondern auch Einzelpersonen zur Offenlegung ihrer finanziellen Aufwendungen verpflichtet werden. Ansonsten lasse das Gesetz unabhängig Kandidierende aussen vor. Zusätzlich zu konkreten Wahlen oder Abstimmungen sollen auch Unterschriftensammelkampagnen und Kampagnen, die der eigentlichen Wahl oder Abstimmung vorausgehen, vom Gesetz erfasst werden, denn auch diese haben grossen Einfluss auf die politische Meinungsbildung.
Die Höhe der geplanten Bussen ist aus unserer Sicht sicherlich diskutabel. In den Kantonen Neuenburg und Genf, wo ein ähnliches Gesetz eingeführt wurde, sind diese deutlich höher angesetzt. Viel wichtiger erscheint uns jedoch – und da sind wir einer Meinung mit der Regierung -, dass gesprochene Bussen publiziert werden und somit öffentlicher Druck entsteht. Ohne diesen Gesetzesabschnitt verkäme die Vorlage zur Alibiübung.
Unsere Vernehmlassungsantwort findest du hier.
25.09.2018