Schwyzer Transparenzgesetz ist verfassungswidrig

09.11.2020

Mit dem Bundesgerichts-Urteil vom 26. Oktober 2020 gibt das BGer den Beschwerdeführern im Hauptpunkt Recht: Anonyme Spenden müssen verboten werden. Das Transparenzgesetz ist verfassungswidrig und muss nun geändert werden.

Das BGer hält fest, dass die Zulassung einer unbeschränkten Annahme von anonymen Spenden verfassungswidrig ist, da damit die Offenlegungspflicht einfach umgangen werden könnte. Damit erhalten die Beschwerdeführer und Initianten der Transparenzinitiative in der Hauptsache Recht. Das Bundesgericht weist ausserdem explizit auf die Verfassungskonformität der von den Initiant_innen im Kantonsrat eingebrachte Lösung hin. «Die Regelung, mit der pro Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 1000 Franken an anonymen Spenden angenommen werden dürfen, muss nun umgesetzt werden», so SP-Kantonsrat und Beschwerdeführer Thomas Büeler.

In den Nebenpunkten folgt das Bundesgericht den Beschwerdeführern leider nicht. Bezüglich des Antrags, auch Spenden in kampagnenlosen Kalenderjahren müssten offengelegt werden, sind die Feststellungen des Bundesgerichts aber trotzdem erfreulich: Die Bestimmung darf nicht zur Umgehung benutzt werden und Spenden aus anderen Kalenderjahren müssten offengelegt werden, wenn sie für spätere Kampagnen verwendet werden. «Damit ist klar: Parteien müssen jedes Jahr ihre Spendenherkunft offenlegen, sofern ihre Kampagnen nicht völlig ohne Parteigelder funktionieren – was praktisch nie der Fall sein dürfte», so Mitinitiant und Beschwerdeführer Elias Studer.

Irreführend ist die Darstellung der Schwyzer Regierung, dass die Beschwerde mehrheitlich abgewiesen wurde. Das Schwyzer Transparenzgesetz ist verfassungswidrig und muss überarbeitet werden. Das Kernanliegen der Beschwerdeführer wurde vom Bundesgericht mit der Unzulässigkeit von anonymen Spenden bestätigt. «Die Beschwerde war also enorm wichtig», so Studer, «mit dem Urteil ist nun sichergestellt, dass die Transparenzinitiative nicht legal umgangen werden kann». Die Initianten werden die Umsetzung auf jeden Fall weiterhin genau beobachten und erwarten, dass das Gesetz spätestens auf die nächsten Wahlen in Kraft tritt.