Ein paar Gedanken zur Meinungsfreiheit und eine Richtigstellung

07.03.2015

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat entschieden: Der virtuelle Stammtisch bleibt privat und die Meinungsfreiheit bleibt gewahrt. Das heisst konkret: Auch zukünftig dürfen Leute ungestraft als „Sauware“ bezeichnet werden. Man darf „Arschlöchern“ wünschen, dass sie „ferschossä und ferscharret“ werden. Man darf sich darüber freuen, wenn Ausländer erschossen werden. Es sind nach der Logik gewisser Leute schliesslich keine Schweizer, sondern Menschen zweiter Klasse. Man darf nun auch sagen, dass Ausländer mit einer Bombe zurück in ihr Heimatland geschickt werden sollen. Man kann sie auch „Kopf vorah is Plumsklo abbä schoppä und dä Schissdräck la ussufä la“. Ob das im Sinne der Justiz ist?
Es geht hier nicht um Meinungsfreiheit, sondern um eine Charakterfrage, um Anstand und den Respekt gegenüber anderen Menschen. Egal ob Ausländer oder Nicht-SVPler, so behandelt man keine anderen Leute. Man muss sich nicht wundern, wenn solche niveaulose Kommentare nicht toleriert werden. Jeder darf frei sagen, was er denkt, aber er muss sich nicht wundern, wenn darauf eine Antwort folgt. Die Naturgesetze Aktion=Reaktion gelten eben auch in diesem Falle. Nur hat das die SVP und deren Sympathisanten offenbar noch nicht begriffen. Über das Asylwesen lässt sich streiten. Und: wenn es die SVP als ungerecht empfindet, dass der Polizist, der einen renitenten Kriminellen erschossen hat, die grössere Strafe bekommt als ein krimineller Ausländer (wobei der Tod wohl schon die Höchststrafe ist), so kann man das noch teilweise nachvollziehen. Es heisst aber nicht, dass man gleicher Meinung sein muss. Der JUSO Schwyz ging es nicht darum, dass jemand wegen einer Äusserung seinen Job verliert. Fremdenfeindliche Äusserungen sind aber kein Einzelfall. Seit besagtem 15.September als die Äusserungen auf Facebook gemacht wurden, wurden noch weitere ähnliche Kommentare geschrieben. Einige sind an die mediale Öffentlichkeit gelangt, andere nicht. Der Vorfall von damals blieb also kein Einzelfall.
Nachdem ein Andersdenkender die Kommentatoren auf ihr Verhalten hingewiesen hatte und schrieb, dass es nicht gehe einem Menschen den Tod zu wünschen oder sich noch darüber zu freuen, kam als Antwort:„dir sött mer au grad ä Chugle gä.“ Das hat dazu beigetragen die damalige Medienmitteilung zu veröffentlichen. Die JUSO hat in diesem Fall nicht nur interveniert, weil verbal gegen Ausländer geschossen wurde, sondern weil die SVP nun mehr seit Jahrzehnten nicht nur gegen Ausländer, sondern auch gegen Andersdenkende schiesst. Wo kommen wir denn dahin, wenn alle, die nicht SVP Wählen in Zukunft Angst haben müssen um ihr Leben? Es bleibt inakzeptabel einem Menschen gleich welcher Herkunft den Tod zu wünschen! Und man sollte auch solch inakzeptable Aussagen auch hinweisen dürfen, ohne gleich Angst um sein eigenes Leben haben zu müssen. Das hat dann auch etwas mit Meinungsfreiheit zu tun, liebe SVP.
Beweisfindung bleibt schleierhaft
Die JUSO hat nie eine Strafverfolgung gefordert, sondern wollte nur, dass dieses fremdenfeindliche Verhalten endlich mal breiter bekannt wird. Die öffentliche Diskussion darüber ist angelaufen, wie die momentan mehr als 70 Kommentare auf 20min.ch beweisen. Diesbezüglich haben wir unser Ziel erreicht. Darüber hinaus gehende Aktionen wie ein angedrohter Jobverlust oder eine Verfolgung durch die Justiz waren nicht unsere Intention. Besagte Diskussion auf Facebook wurde gelöscht. Bevor ein Screenshot gemacht wurde, ist insbesondere auch der letzte Kommentar mit der „Chuglä“ verschwunden. Der Rest konnte aber festgehalten werden. Hier wurde verbal nicht nur gegen Ausländer geschossen, sondern gegen andersdenkende Schweizer. Aufgrund der gelöschten Diskussion und der Tatsache, dass nur die JUSO die Screenshots besitzt, ist es schleierhaft wie die Schwyzer Staatsanwaltschaft den Fall richtig beurteilen konnte. Wir würden gerne wissen, wie die Staatsanwaltschaft hier vorgegangen ist. Wir von der JUSO wurden jedenfalls nicht kontaktiert, obwohl wir in diesem Falle als einzige im Besitz der originalen „Beweismittel“ waren. Man kann doch in einem Justizfall nicht nur Zeitungsartikel untersuchen, die teilweise nicht mal ganz korrekt waren.
Zwar sind laut Ansicht der Justiz die Strafbestände der Rassendiskriminierung und der Aufruf zu Verbrechen und Gewalttätigkeit nicht erfüllt. Anders würde es wohl bei der üblen Nachrede als Antragsdelikt aussehen. Dummerweise kann der erschossene Mensch keine Strafanzeige mehr einreichen.
Störend ist auch: Es wird klar, dass Recht und Gerechtigkeit zwei Paar Schuhe sind. Zwar wurden offenbar mit diesen Kommentaren keine Gesetze verletzt, aber diese Aussagen lassen doch auf den Charakter von Personen schliessen, die andere Leute offenbar in lebenswürdige und Menschen zweiter Klasse einteilen müssen.
Mit freundlichen Grüssen
JUSO Kanton Schwyz