Ein gerechtes Wahlsystem für eine starke Demokratie!

11.12.2015

Resolution verabschiedet von der Vollversammlung der JUSO Kanton Schwyz vom 11. Dezember 2015

Am 20. März 2016 wählen die Schwyzer_innen ihren Kantonsrat zum ersten Mal mit dem doppelproportionalen Zuteilungsverfahren. Dieses Verfahren ist eine grosse Errungenschaft für den Kanton Schwyz und doch darf dabei nicht vergessen werden, dass unser Wahlsystem noch lange nicht perfekt ist.

Obwohl das neue Wahlrecht ein grosser Schritt nach vorne war, bevorzugt es nach wie vor grosse Parteien. Es gibt immer noch 11 Einer-Wahlkreise, 6 Zweier-Wahlkreise und 6 Wahlkreise mit 3 bis 5 Sitzen. Ausserdem müssen auch in den Einer-Wahlkreisen mindestens 5 Stimmberechtigte eine Liste unterzeichnen, beispielsweise in Riemenstalden wären das fast 10 Prozent der Stimmberechtigten. In all diesen Wahlkreisen Kandidierende aufzustellen, stellt für alle Parteien eine Schwierigkeit dar. Für Kleinparteien bedeutet es aber zusammen mit der 1%-Hürde sogar das Aus. In einer echten Demokratie muss jede_r Wähler_in die Partei wählen können, die ihr oder ihm entspricht, ganz egal wo man lebt. Um den Wähler_innenwillen korrekt zu erfassen und eine richtige Wiederspiegelung dessen im Parlament zu erreichen, braucht es grössere Wahlkreise.

Auch der Regierungsrat spiegelt den Wähler_innenwillen nicht wieder. Er wird nicht nur im Majorzverfahren gewählt, sondern leere Linien werden nicht mal zum absoluten Mehr gezählt. Dadurch erhalten grosse und Mitteparteien einen ungerechtfertigten Vorteil, der zu einer Übervertretung ebendieser führt. Um einen Regierungsrat zu haben, der den Wähler_innenwillen möglichst genau wiederspiegelt, braucht es ein Proporzwahlrecht. Dasselbe gilt für den Ständerat. Wer eine starke Demokratie will, darf sich nicht aus parteipolitischem Kalkül gegen Verbesserungen der Wahlverfahren stellen.

Die JUSO Kanton Schwyz fordert deshalb:

  • Ein Wahlrecht, mit dem Parlament und Regierung den Wähler_innenwillen möglichst genau wiederspiegeln
  • Ehrlichkeit im Umgang mit Wahlsystemen statt parteipolitisches Kalkül
  • Neue Wahlkreise, die Grossparteien nicht bevorteilen und die darum nicht weniger als 10 Kantonsratsmandate haben, was ca. 15‘276 Einwohner_innen entspricht
  • Das Proporzwahlrecht bei den Regierungsratswahlen
  • Das Proporzwahlrecht bei den Ständeratswahlen
  • Die Abschaffung der 1%-Hürde bei den Kantonsratswahlen