Ein paar Gedanken zur Meinungsfreiheit und eine Richtigstellung
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat entschieden: Der virtuelle Stammtisch bleibt privat und die Meinungsfreiheit bleibt gewahrt. Das heisst konkret: Auch zukünftig dürfen Leute ungestraft als „Sauware“ bezeichnet werden. Man darf „Arschlöchern“ wünschen, dass sie „ferschossä und ferscharret“ werden. Man darf sich …